In den neuen CSRD-Vorgaben der EU für den Nachhaltigkeitsbericht spielt die Wesentlichkeitsanalyse eine große Rolle. Die Idee dahinter ist, dass Unternehmen über alle Bereiche berichten, die Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsthemen Umwelt, Soziales und Unternehmenserfolg haben. Dabei sollen auch Aspekte in den Blick genommen werden, die vielleicht weniger offensichtlich sind.
Als erstes stellt sich dabei die Frage, welche Gesellschaft(en) oder Tochterunternehmen in die Analyse eingezogen werden sollen? Entscheidend ist hierbei, welche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) sie auf das Unternehmen haben. In die Überlegung sollte auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette einbezogen werden.
Analysiert werden sollte auch das Umfeld eines Unternehmens:
Welche Besonderheiten hat meine Branche?
- Welche Bedeutung hat mein Unternehmen für die Region?
- Gibt es besonders sensible Themen in Zusammenhang mit meinem Unternehmen, etwa bezüglich der Nachbarschaft, ökologischen Auswirkungen von Produktion o.ä.?
- Was wird in Medien oder Studien zu meiner Branche/meinem Umfeld berichtet?
Aus der Analyse sollte eine IRO-Liste hervorgehen, die tatsächliche oder mögliche Auswirkungen, Chancen und Risiken darstellt.
Outside-In- und Inside-Out-Perspektive
Wichtig ist dabei die Outside-In- und Inside-Out-Perspektive: Betrachtet werden sollten sowohl die IROs, die von außen auf mein Unternehmen einwirken (z.B. Überflutungsgefahr, neue gesetzliche Regelungen) als auch die Auswirkungen meiner Unternehmenstätigkeit (z.B. Verbrauch von Wasser, Anbieten von Arbeitsplätzen).
Konkret empfiehlt es sich, einen Workshop mit Vertretern der verschiedenen Arbeitsbereiche des Unternehmens durchzuführen, um wichtige Themen zu identifizieren. Dort können alle Punkte gesammelt und eingeordnet werden, die für ökologische, soziale und ökonomische IROs zu beachten sind. Am besten werden diese direkt den Nachhaltigkeitsaspekten der ESRS zugeordnet.
Nachhaltigkeitsbericht: Wer sind meine Stakeholder?
Doch auch die Stakeholder sollen bei der Analyse einbezogen werden. Wer sind diese? Auch das muss die Arbeitsgruppe erst einmal herausfinden. Häufig sind das
- Mitarbeitende
- Geschäftsleitung
- Eigentümer oder Anteilseigner des Unternehmens
- Zulieferer und Dienstleister samt deren Mitarbeitenden
- Kunden
- Fachverbände und NGOs
- Medien und Öffentlichkeit
- Bildungseinrichtungen
- Gesetzgeber
Relevante Stakeholder sollten ihre Meinung zu den vorbereiteten IROs äußern können und die Liste ergänzen oder kommentieren. Das funktioniert häufig über verschickte Fragebögen, aber auch über Workshops, telefonische Interviews oder Umfragen bei Veranstaltungen.
Gewichtung der IROs
Die Meinungen der Stakeholder fließen in eine neue Liste von IROs für den Nachhaltigkeitsbericht ein. Diese wird dann von der Arbeitsgruppe im Unternehmen gewichtet nach der Bedeutung der einzelnen Punkte (darin fließt auch ein, ob die IROs umkehrbar sind und wie wahrscheinlich sie sind). Anhand dieser Gewichtung wird dann festgelegt, über welche Aspekte das Unternehmen im Nachhaltigkeitsbericht berichtet. Diese Liste entscheidet also darüber, welche Teile der ESRS/ welche Datenpunkte bearbeitet werden.
Und dieser ganze Prozess der Wesentlichkeitsanalyse muss im Nachhaltigkeitsbericht ausführlich dokumentiert werden.