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Kommt eine Pflicht zur Sanie­rung alter Gebäude? Dar­über wird der­zeit inten­siv dis­ku­tiert. Im Okto­ber 2020 hat die EU ihre Stra­te­gie für eine Reno­vie­rungs­welle vor­ge­stellt. Das Ziel: Europa soll bis 2050 einen emis­si­ons­freien Gebäu­de­be­stand erlan­gen – Gebäude dür­fen dann weder mit Öl noch mit Gas geheizt wer­den. Schließ­lich haben Gebäude ins­be­son­dere im kal­ten Deutsch­land einen erheb­li­chen Anteil am Ener­gie­ver­brauch. Der Weg zur Emis­si­ons­frei­heit ist jedoch stei­nig.

Vor allem sol­len Besit­zer von Wohn­ge­bäu­den mit einer beson­ders schlech­ten Ener­gie­ef­fi­zi­enz laut der EU-Richt­li­nie gezwun­gen wer­den, diese auf einen bes­se­ren Stand zu brin­gen. Kon­kret bedeu­tet das laut den Plä­nen der EU, dass Gebäude mit Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Klasse G und H bis 2030 min­des­tens Klasse F errei­chen müs­sen. Das betrifft in Deutsch­land rund ein Drit­tel aller Wohn­häu­ser. „Es gibt nur die Mög­lich­keit Abriss oder Sanie­rung“, betont Nor­bert Rasch­per, Pro­fes­sor für Tech­ni­sches Immo­bi­li­en­ma­nage­ment an der EBZ Busi­ness School Bochum. „Das ist eine Her­aus­for­de­rung.“ Poli­tisch regt sich inzwi­schen jedoch viel Wider­stand gegen so einen Zwang zur Sanie­rung.

Bei Umbau ist eine Däm­mung nötig

Schon bis 2025 sol­len min­des­tens 65 Pro­zent aller Hei­zun­gen erneu­er­bare Ener­gien nut­zen. Wer ein Gebäude aus- oder umbauen möchte, muss ab 2024 Bau­teile der Effi­zi­enz­haus­stufe 70 ver­wen­den. Oft ist eine Däm­mung des Daches oder der Fas­sade erfor­der­lich. Mehr als 30 Jahre alte Heiz­kes­sel müs­sen aus­ge­tauscht wer­den. Für selbst bewohnte Ein- oder Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser gibt es aller­dings viele Aus­nah­men. Gewer­be­ob­jekte hin­ge­gen sind eben­falls an die ener­ge­ti­schen Vor­ga­ben des Gebäu­de­en­er­gie­ge­set­zes gebun­den, wenn darin geheizt wird.

Ins­ge­samt sol­len die Treib­haus­gas­emis­sio­nen durch Gebäude bis 2050 um 80 bis 95 Pro­zent sin­ken. Der Bund muss bei sei­nen neuen Bau­ten bereits den Leit­fa­den Nach­hal­ti­ges Bauen anwen­den. Für Län­der, Kom­mu­nen, Unter­neh­men und Pri­vat­leute gilt der Leit­fa­den als Emp­feh­lung. Neu­bau­ten müs­sen in Deutsch­land sowieso das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz ein­hal­ten, das einen Nied­rigst­ener­gie­stan­dard ver­langt.

Rund 90 Pro­zent des Ener­gie­ver­brauchs eines pri­va­ten Haus­halts wird in Deutsch­land für Hei­zung und Warm­was­ser­er­zeu­gung benö­tigt. Des­halb ist die ener­ge­ti­sche Sanie­rung ein wich­ti­ger Bau­stein zum Errei­chen der CO2-Ziele. Zusätz­lich ent­steht rund ein Vier­tel des Gesamt­ener­gie­ver­brauchs eines Gebäu­des bei der Her­stel­lung. Für Neu­bau­ten ist also ein Blick auf die „grauen Emis­sio­nen“ wich­tig. Das Bewer­tungs­sys­tem Nach­hal­ti­ges Bauen ermög­licht unkom­pli­ziert das Erstel­len einer Öko­bi­lanz für den Bau. Die EU hat dazu den frei­wil­li­gen Bewer­tungs­rah­men Level(s) geschaf­fen, um die Öko­bi­lanz von Gebäu­den ver­gleich­bar zu machen.