Textgut

Für 2024 möch­ten Sie einen Nach­hal­tig­keits­be­richt erstel­len – ent­we­der, weil Sie dazu ver­pflich­tet sind oder weil Sie das Thema wich­tig fin­den. Bis dahin ist noch lange Zeit, den­ken Sie? Schließ­lich kön­nen Sie erst nach Abschluss des Jah­res 2024 begin­nen? Falsch. Sie erleich­tern sich die Arbeit enorm, wenn Sie spä­tes­tens in den ers­ten Wochen des Jah­res 2024 anfan­gen. Bei man­chen Punk­ten ist das sogar uner­läss­lich.

Denn für einen Nach­hal­tig­keits­be­richt nach einem Stan­dard müs­sen Sie vor allem viele Zah­len zusam­men­stel­len. Wenn Sie im Früh­jahr 2024 wis­sen wol­len, wie viel Abfall und wel­cher Art Sie 2023 pro­du­ziert haben, wird es schwie­rig, wenn Sie diese Zah­len zuvor nicht gesam­melt haben. Des­halb soll­ten Sie als ers­tes fest­le­gen, wel­chen Stan­dard Sie für die Bericht­erstat­tung nut­zen wol­len. Üblich sind GRI und dnk. Dann infor­mie­ren Sie sich, wel­che Zah­len Sie dafür benö­ti­gen. Als nächs­tes über­le­gen Sie, wer an wel­cher Stelle im Unter­neh­men sich darum küm­mert, dass diese Zah­len auch zuver­läs­sig und fort­lau­fend erho­ben wer­den. Am bes­ten orga­ni­sie­ren Sie direkt, dass alle Daten an einer Stelle zusam­men­lau­fen.

Wel­che Zah­len brau­che ich für den Nach­hal­tig­keits­be­richt?

Für den Nach­hal­tig­keits­be­richt heißt es mes­sen, mes­sen, mes­sen. Häu­fig wer­den fol­gende Aspekte abge­fragt:

  • Wie viele und wel­che Res­sour­cen ver­wen­den Sie?
  • Wie viel Frisch­was­ser braucht Ihr Unter­neh­men und woher kommt es?
  • Wie viele und wel­che Roh­stoffe ver­ar­bei­ten Sie?
  • Haben Sie neue Flä­che ver­sie­gelt oder sonst für Ihr Unter­neh­men ver­braucht?
  • Wie viel Strom, Gas, Fern­wärme oder Dampf hat das Unter­neh­men benö­tigt?
  • Wie viel davon stammt aus erneu­er­ba­ren Quel­len?
  • Wo sehen Sie Ein­spar­po­ten­zial? (Dafür lohnt es sich, früh­zei­tig den Ver­brauch ein­zel­ner Gebäude(teile), Maschi­nen oder Abtei­lun­gen zu mes­sen.)
  • Wie viel und wel­chen Abfall pro­du­zie­ren Sie?
  • Mit wel­chem Ver­kehrs­mit­tel kom­men die Mit­ar­bei­ten­den zur Arbeit?
  • Wie nach­hal­tig sind Ihre Lie­fe­ran­ten? Hal­ten sie die Men­schen­rechte ein?
  • Wel­che Natio­na­li­tät, wel­ches Alter haben Ihre Mit­ar­bei­ten­den?
  • Wie ist die Ver­tei­lung von Män­nern, Frauen und diver­sen Men­schen?
  • Wel­che Fort­bil­dun­gen besu­chen die Mit­ar­bei­ten­den im Ver­lauf des Jah­res? (Hierzu zäh­len auch interne Wei­ter­bil­dun­gen.)

Anlauf­stelle für Whist­le­b­lower

Zusätz­lich wird im Nach­hal­tig­keits­be­richt abge­fragt, wie Sie mit Kor­rup­tion umge­hen. Des­halb emp­fiehlt es sich, spä­tes­tens zur Jah­res­mitte jemand zu benen­nen, der oder die als Ansprech­part­ne­rin für Fälle von Kor­rup­tion oder Dis­kri­mi­nie­rung dient. Gut ist, wenn zusätz­lich über die Home­page oder das Intra­net (je nach Unter­neh­men auch per Brief­kas­ten) eine anonyme Mög­lich­keit besteht, Miss­stände zu mel­den. Natür­lich soll­ten Sie allen Mel­dun­gen auch nach­ge­hen und feste Richt­li­nien eta­blie­ren, wie in sol­chen Fäl­len zu han­deln ist.